RS OGH 1955/9/7 2Ob524/55

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Veröffentlicht am 07.09.1955
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Norm

ABGB §271

Rechtssatz

Die Durchsetzung eines dem Minderjährigen angeblich zustehenden Schadenersatzanspruches gehört nicht mehr zu den Aufgaben des für den Illegitimitätsprozeß bestellten Kurators. Er wurde daher zu Recht enthoben und kann keine vormundschaftsbehördliche Genehmigung zu dieser Prozeßführung begehren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 524/55
    Entscheidungstext OGH 07.09.1955 2 Ob 524/55
    Veröff: JBl 1956,121

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049177

Dokumentnummer

JJR_19550907_OGH0002_0020OB00524_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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