Norm
ABGB §271Rechtssatz
Die Durchsetzung eines dem Minderjährigen angeblich zustehenden Schadenersatzanspruches gehört nicht mehr zu den Aufgaben des für den Illegitimitätsprozeß bestellten Kurators. Er wurde daher zu Recht enthoben und kann keine vormundschaftsbehördliche Genehmigung zu dieser Prozeßführung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049177Dokumentnummer
JJR_19550907_OGH0002_0020OB00524_5500000_001