Norm
ABGB §1174Rechtssatz
Die Gewährung eines Darlehens in Kenntnis des Umstandes, daß die Valuta einem unerlaubten Zweck zugeführt würde, schließt die Rückforderung nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025614Dokumentnummer
JJR_19550908_OGH0002_0020OB00465_5500000_001