RS OGH 1955/9/14 1Ob406/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1955
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Norm

ABGB §243
ABGB §276
ABGB §282 A

Rechtssatz

Der Kurator kann die ihm obliegende Vertretung des Kuranden auch einem anderen übertragen. Er kann daher ohne kuratelsbehördliche Genehmigung Vollmacht erteilen, wird aber dadurch seiner Verpflichtung zur Überwachung der Geschäfte des Kuranden nicht enthoben.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 406/55
    Entscheidungstext OGH 14.09.1955 1 Ob 406/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048919

Dokumentnummer

JJR_19550914_OGH0002_0010OB00406_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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