Norm
DSt 1872 §29Rechtssatz
Sind mehrere Anschuldigungen gegen einen Rechtsanwalt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, dann erscheint eine gemeinsame Erörterung schon im Hinblick darauf, daß die Bestimmung des § 265 StPO im Disziplinarverfahren nicht gilt, erforderlich.Sind mehrere Anschuldigungen gegen einen Rechtsanwalt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, dann erscheint eine gemeinsame Erörterung schon im Hinblick darauf, daß die Bestimmung des Paragraph 265, StPO im Disziplinarverfahren nicht gilt, erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0055631Dokumentnummer
JJR_19551006_OGH0002_0000DS00028_5500000_001