Norm
ABGB §1502Rechtssatz
Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus sind auch jene Abmachungen, die die gesetzlichen Vorschriften über die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung im Sinne einer Erschwerung der Verjährung ändern sollen, als unwirksam anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034798Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.08.2010