Norm
ABGB §166 AdRechtssatz
Abfindungsvergleich bezüglich eines außerehelichen Kindes, der 1943 geschlossen wurde und mit welchem die Unterhaltsansprüche des Kindes mit Ausnahme "außergewöhnlichen Unterhaltsbedarfes" abgegolten sein sollten. Nachforderungen für den normalen Unterhalt des Kindes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048545Dokumentnummer
JJR_19551012_OGH0002_0010OB00611_5500000_001