RS OGH 1955/10/12 1Ob611/55

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Veröffentlicht am 12.10.1955
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Norm

ABGB §166 Ad

Rechtssatz

Abfindungsvergleich bezüglich eines außerehelichen Kindes, der 1943 geschlossen wurde und mit welchem die Unterhaltsansprüche des Kindes mit Ausnahme "außergewöhnlichen Unterhaltsbedarfes" abgegolten sein sollten. Nachforderungen für den normalen Unterhalt des Kindes.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 611/55
    Entscheidungstext OGH 12.10.1955 1 Ob 611/55
    Veröff: EFSlg 1132

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048545

Dokumentnummer

JJR_19551012_OGH0002_0010OB00611_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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