RS OGH 1955/10/12 7Ob377/55

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Veröffentlicht am 12.10.1955
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Norm

ZPO §411 Ca

Rechtssatz

Wenn im Vorprozeß über einen Klagsanspruch nicht streitig verhandelt wurde, sondern die Klage nur wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen wurde, steht das im Vorprozeß ergangene Urteil einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruches mit einer verbesserten Klage, in welcher die im Vorprozeß fehlende Legitimation nachgewiesen ist, nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 377/55
    Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 377/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041339

Dokumentnummer

JJR_19551012_OGH0002_0070OB00377_5500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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