Norm
ZPO §411 CaRechtssatz
Wenn im Vorprozeß über einen Klagsanspruch nicht streitig verhandelt wurde, sondern die Klage nur wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen wurde, steht das im Vorprozeß ergangene Urteil einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruches mit einer verbesserten Klage, in welcher die im Vorprozeß fehlende Legitimation nachgewiesen ist, nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041339Dokumentnummer
JJR_19551012_OGH0002_0070OB00377_5500000_002