Rechtssatz
Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der eine Fahrt seines angestellten Fahrers trotz Kenntnis von dessen Übermüdung duldet, hat einen durch diese Übermüdung erfolgten Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.
RS U OLG Neustadt (D) 1955/10/21 1 U 119/55 Veröff: JR 1956,342
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0104774Dokumentnummer
JJR_19551021_AUSL000_00100U00119_5500000_001