Norm
ABGB §1098 IIcRechtssatz
Jede vertragswidrige Verwendung kann der Bestandgeber untersagen, ohne daß es einer Untersuchung darüber bedürfte, ob ein schutzwürdiges Interesse des Klägers gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024765Dokumentnummer
JJR_19551102_OGH0002_0030OB00504_5500000_002