Norm
ABGB §983Rechtssatz
Zur Umwandlung dessen, was eine Kommanditgesellschaft und ihr Komplementär aus einem Kontokorrentverhältnis zu leisten haben, in eine Darlehensschuld, für die der Komplementär und ein beitretender Dritter solidarisch mit ihrem Liegenschaftsvermögen und auch persönlich haften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025457Dokumentnummer
JJR_19551109_OGH0002_0070OB00459_5500000_004