Norm
1.DVEheG §51Rechtssatz
Die Nichtbeachtung einer nicht ernst gemeinten Aufforderung zur Wiederherstellung der Ehegemeinschaft kann weder eine Eheverfehlung darstellen, noch der Beachtlichkeit des Widerspruches nach § 55 EheG Eintrag tun, noch kann dadurch die Frist des § 57 Abs 1 EheG in Lauf gesetzt werden.Die Nichtbeachtung einer nicht ernst gemeinten Aufforderung zur Wiederherstellung der Ehegemeinschaft kann weder eine Eheverfehlung darstellen, noch der Beachtlichkeit des Widerspruches nach Paragraph 55, EheG Eintrag tun, noch kann dadurch die Frist des Paragraph 57, Absatz eins, EheG in Lauf gesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056259Dokumentnummer
JJR_19551109_OGH0002_0020OB00611_5500000_001