RS OGH 1955/11/16 3Ob547/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1955
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Norm

ABGB §372 IId1
ABGB §870 CIV
ABGB §1295 IIa1

Rechtssatz

Sachverhalt: A ist zur Übergabe eines Unternehmens mit Geschäftslokal an B. rechtskräftig verurteilt A. wird vom Vermieter des Geschäftslokal gekündigt, erhebt dagegen keine Einwendungen und unterläßt eine Verständigung des B. Im Zuge der Räumungsexekution und 1 Monat nach Rechtskraft der Kündigung mietet C., der Gatte der A., das Geschäftslokal und betreibt in diesem - nachdem er sich schon früher einen Gewerbeschein auf diesen Standort besorgt hatte - sein Unternehmen. Nach zwangsweiser Delogierung klagte C. den B. auf Räumung des Lokales. Folgerung: B. hat exceptio doli Klage wird abgewiesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012054

Dokumentnummer

JJR_19551116_OGH0002_0030OB00547_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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