RS OGH 1955/11/22 1U98/55

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Veröffentlicht am 22.11.1955
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Norm

VersVG §2
VersVG §158c

Rechtssatz

Die Rückdatierung einer Deckungszusage ohne gleichzeitige Rückwärtsversicherung erweitert den Rahmen der vom Versicherer übernommenen Gefahr nicht. Daher genießt das Verkehrsopfer keinen Schutz aus § 158 c VersVG, wenn ein Unfall auch vor Abschluß des Versicherungsvertrages innerhalb des Zeitraums erfolgt, um den die Deckungszusage rückdatiert ist.

RS U OLG Braunschweig (D) 1955/11/22 1 U 98/55 Veröff: JR 1956,264

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0104777

Dokumentnummer

JJR_19551122_AUSL000_00100U00098_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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