RS OGH 1955/11/23 1Ob703/55

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Veröffentlicht am 23.11.1955
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Norm

ELG §6
KO §21 Abs4

Rechtssatz

Der Masseverwalter kann nicht mit Erfolg das auf § 21 KO gestützte Begehren auf Lieferung von elektrischer Energie gegen die Elektrizitätsgesellschaft stellen, wenn vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Lieferungsvertrag durch die vertraglich vorgesehene Kündigung der Gesellschaft ausgelöst wurde.Der Masseverwalter kann nicht mit Erfolg das auf Paragraph 21, KO gestützte Begehren auf Lieferung von elektrischer Energie gegen die Elektrizitätsgesellschaft stellen, wenn vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Lieferungsvertrag durch die vertraglich vorgesehene Kündigung der Gesellschaft ausgelöst wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 703/55
    Entscheidungstext OGH 23.11.1955 1 Ob 703/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0058428

Dokumentnummer

JJR_19551123_OGH0002_0010OB00703_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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