Norm
ABGB §1120 DRechtssatz
Veräußerung eines Bestandobjektes unter Einräumung eines dem Bestandrechte gleichwertigen Gebrauchsrechtes an jenen Räumen, die in Bestand gegeben sind, zu Gunsten des Veräußerers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025988Dokumentnummer
JJR_19551123_OGH0002_0030OB00526_5500000_001