RS OGH 1955/11/30 3Ob540/55

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Veröffentlicht am 30.11.1955
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Norm

MG §12 Abs5 F
WWG §14 Abs4

Rechtssatz

Durch § 14 Abs 4 WWG wurde nicht die Möglichkeit der Überprüfung einer schon bestehenden Berechnungsgrundlage neu eröffnet.Durch Paragraph 14, Absatz 4, WWG wurde nicht die Möglichkeit der Überprüfung einer schon bestehenden Berechnungsgrundlage neu eröffnet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 540/55
    Entscheidungstext OGH 30.11.1955 3 Ob 540/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0067562

Dokumentnummer

JJR_19551130_OGH0002_0030OB00540_5500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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