Norm
MG §12 Abs5 FRechtssatz
Durch § 14 Abs 4 WWG wurde nicht die Möglichkeit der Überprüfung einer schon bestehenden Berechnungsgrundlage neu eröffnet.Durch Paragraph 14, Absatz 4, WWG wurde nicht die Möglichkeit der Überprüfung einer schon bestehenden Berechnungsgrundlage neu eröffnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0067562Dokumentnummer
JJR_19551130_OGH0002_0030OB00540_5500000_004