RS OGH 1955/12/12 5Os1140/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1955
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Norm

StVO §65 Abs3
StVO §68 Abs1 Z3

Rechtssatz

1) Das Fahren mit einem unbeleuchteten Fahrrad ist auch dann unfallskausal, wenn der Lichtkegel auch eines ordnungsgemäß beleuchteten Fahrrades wegen der kurvenreichen Straße den Verletzten nicht erfaßt hätte.

2) Beeinträchtigung eines Radfahrers in der Lenkung seines Fahrrades durch Mitführen einer Person auf der Rahmenstange.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 1140/55
    Entscheidungstext OGH 12.12.1955 5 Os 1140/55
    Veröff: ZVR 1956/58 S 88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0075434

Dokumentnummer

JJR_19551212_OGH0002_0050OS01140_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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