Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Zum Räumungsbegehren gegen seinen Beklagten, dem der Kläger eine Wohngelegenheit zur Verfügung stellte und der sich bereit erklärte, jederzeit auszuziehen und eine andere vom Hauseigentümer zur Verfügung zu stellende Wohnung zu beziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0010343Dokumentnummer
JJR_19551214_OGH0002_0030OB00589_5500000_001