RS OGH 1955/12/14 3Ob589/55

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Veröffentlicht am 14.12.1955
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Norm

ABGB §354 A1
ABGB §974
ABGB §1090 a1

Rechtssatz

Zum Räumungsbegehren gegen seinen Beklagten, dem der Kläger eine Wohngelegenheit zur Verfügung stellte und der sich bereit erklärte, jederzeit auszuziehen und eine andere vom Hauseigentümer zur Verfügung zu stellende Wohnung zu beziehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 589/55
    Entscheidungstext OGH 14.12.1955 3 Ob 589/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0010343

Dokumentnummer

JJR_19551214_OGH0002_0030OB00589_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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