Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Soweit die vorzeitige Fälligkeit des Kapitals an die Nichterfüllung sonstiger Leistungen des Schuldners geknüpft wird, ist die Nichterfüllung gemäß § 7 EO unter Beweis zu stellen. Der im Notariatsakt enthaltene Verzicht auf den Nachweis der die Fälligkeit bedingenden Tatsachen widerstreitet der Bestimmung des § 3 Abs 2 NO.Soweit die vorzeitige Fälligkeit des Kapitals an die Nichterfüllung sonstiger Leistungen des Schuldners geknüpft wird, ist die Nichterfüllung gemäß Paragraph 7, EO unter Beweis zu stellen. Der im Notariatsakt enthaltene Verzicht auf den Nachweis der die Fälligkeit bedingenden Tatsachen widerstreitet der Bestimmung des Paragraph 3, Absatz 2, NO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001127Im RIS seit
21.12.1955Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024