Norm
ABGB §902Rechtssatz
Ist ein Recht auf die Dauer des Besitzstandes einer dritten Person beschränkt und stirbt diese Person, so erlischt das Recht bereits mit dem Tode und nicht erst mit der Einantwortung des Nachlasses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024382Dokumentnummer
JJR_19560104_OGH0002_0030OB00584_5500000_002