Norm
ABGB §1120 BaRechtssatz
Die Bindung des Erwerbers einer Liegenschaft an Zinsvereinbarungen zwischen dem Bestandnehmer und den früheren Eigentümern erstreckt sich nur auf die gesetzlichen Zinsbestimmungen, nicht aber auf den zwischen den früheren Eigentümern und dem Bestandnehmer geschlossenen Vertrag über die Zinshöhe, wenn diese Zinsbildung von Seiten des MG aus an sich frei wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026031Dokumentnummer
JJR_19560111_OGH0002_0030OB00554_5500000_001