RS OGH 1956/1/11 3Ob554/55

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Veröffentlicht am 11.01.1956
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Norm

ABGB §1120 Ba

Rechtssatz

Die Bindung des Erwerbers einer Liegenschaft an Zinsvereinbarungen zwischen dem Bestandnehmer und den früheren Eigentümern erstreckt sich nur auf die gesetzlichen Zinsbestimmungen, nicht aber auf den zwischen den früheren Eigentümern und dem Bestandnehmer geschlossenen Vertrag über die Zinshöhe, wenn diese Zinsbildung von Seiten des MG aus an sich frei wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 554/55
    Entscheidungstext OGH 11.01.1956 3 Ob 554/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026031

Dokumentnummer

JJR_19560111_OGH0002_0030OB00554_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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