Norm
ABGB §812 CRechtssatz
Ein Anerkenntnisschreiben des Erben, aus dem sich Höhe und Fälligkeit der vom Nachlaßgläubiger angemeldeten Forderung ergeben, ist eine hinreichende Bescheinigung für die angemeldete Forderung. Die vom Erben behauptete Irreführung und Zahlung ist nicht im Rahmen des außerstreitigen Verfahrens, sondern im Prozeß zu erörtern und zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015539Dokumentnummer
JJR_19560111_OGH0002_0070OB00576_5500000_003