RS OGH 1956/1/11 7Ob576/55

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Veröffentlicht am 11.01.1956
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Norm

ABGB §812 C

Rechtssatz

Ein Anerkenntnisschreiben des Erben, aus dem sich Höhe und Fälligkeit der vom Nachlaßgläubiger angemeldeten Forderung ergeben, ist eine hinreichende Bescheinigung für die angemeldete Forderung. Die vom Erben behauptete Irreführung und Zahlung ist nicht im Rahmen des außerstreitigen Verfahrens, sondern im Prozeß zu erörtern und zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 576/55
    Entscheidungstext OGH 11.01.1956 7 Ob 576/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015539

Dokumentnummer

JJR_19560111_OGH0002_0070OB00576_5500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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