Norm
GBG §94 Abs1 Z2 CRechtssatz
Das Grundbuchsgericht darf die Durchführung einer vom Exekutionsgericht bewilligten Zwangsversteigerung und zwangsweise Pfandrechtsbegründung nicht deshalb ablehnen, weil sich aus der Anmerkung der Bestellung eines öffentlichen Verwalters wegen der deutschen Staatsbürgerschaft der Anteilsbesitzer einer GmbH ergibt, daß es sich um deutsches Eigentum handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0060813Dokumentnummer
JJR_19560118_OGH0002_0030OB00016_5600000_001