Norm
StVO §16 Abs1 litaRechtssatz
Ist die Fahrbahn durch andere Straßenbenützer verengt, muß das Überholen anderer Fahrzeuge unterlassen werden. Bei der Breite der Fahrbahn von 4,5 bis fünf Meter darf ein Lastkraftwagenfahrer einen an einem Pferdefuhrwerk vorbeifahrenden Radfahrer nicht überholen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0074093Dokumentnummer
JJR_19560124_OGH0002_0050OS01216_5500000_001