Norm
ZPO §503 Z2 C2aRechtssatz
Wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme Feststellungen trifft, wird dadurch keine vom Gesetze mit Nichtigkeit bedrohte Verletzung der Unmittelbarkeit gesetzt, sondern liegt nur ein Verfahrensmangel vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043082Im RIS seit
01.02.1956Zuletzt aktualisiert am
25.11.2024