Norm
ABGB §922Rechtssatz
Der Gewährleistungsanspruch richtet sich nur gegen den unmittelbaren Vormann, es besteht Reihenregress nicht Sprungregress; es sei denn, daß der unmittelbare Vormann seinen Anspruch dem Nachmann zediert hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024149Dokumentnummer
JJR_19560204_OGH0002_000RKV00128_5500000_002