RS OGH 1956/2/8 1Ob60/56

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Veröffentlicht am 08.02.1956
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Norm

AHG §1 Cd13

Rechtssatz

Verweigerung der Nachzahlung von Dienstbezügen durch die Gemeinde Wien, wenn Krankenschwester wegen Verbrechens verurteilt und deshalb entlassen wurde und nachher im Wiederaufnahmeverfahren das Strafurteil beseitigt wurde. Unterlassung von Rechtsmitteln. Kein Ersatzanspruch für psychischen Schaden aus freiwillig übernommener geringerer Dienstverwendung (Krankenschwester - Bedienerin).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 60/56
    Entscheidungstext OGH 08.02.1956 1 Ob 60/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0050167

Dokumentnummer

JJR_19560208_OGH0002_0010OB00060_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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