Norm
AHG §1 Cd13Rechtssatz
Verweigerung der Nachzahlung von Dienstbezügen durch die Gemeinde Wien, wenn Krankenschwester wegen Verbrechens verurteilt und deshalb entlassen wurde und nachher im Wiederaufnahmeverfahren das Strafurteil beseitigt wurde. Unterlassung von Rechtsmitteln. Kein Ersatzanspruch für psychischen Schaden aus freiwillig übernommener geringerer Dienstverwendung (Krankenschwester - Bedienerin).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0050167Dokumentnummer
JJR_19560208_OGH0002_0010OB00060_5600000_001