RS OGH 1956/2/15 7Ob70/56, 1Ob127/75, 3Ob115/77, 3Ob14/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1956
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Norm

ABGB §1116
EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 IIE
EO §156 Abs2 IVA
EO §237

Rechtssatz

Legitimation zur Kündigung bei exekutivem Erwerb einer Liegenschaft.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 70/56
    Entscheidungstext OGH 15.02.1956 7 Ob 70/56
    RZ 1956,92
  • 1 Ob 127/75
    Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 127/75
    Auch; Beisatz: Solange das Eigentum nicht einverleibt ist, bestehtkeine Kündigungslegitimation des Erstehers. (T1)
  • 3 Ob 115/77
    Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 115/77
    Vgl aber; Beisatz: Ersteher erwirbt bereits mit derZuschlagserteilung und nicht erst mit der bücherlichen EinverleibungEigentum an der erstandenen Liegenschaft, wenn auch seinEigentumsrecht zunächst nur ein beschränktes ist; einstweiligeVerwaltung dauert nicht bis zur Einverleibung. (T2)
  • 3 Ob 14/08t
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 14/08t
    Vgl; Beisatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berechtigt. (T3)

Schlagworte

Bem: Vgl nunmehr RS0123597.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0002865

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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