RS OGH 1956/2/15 3Ob72/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1956
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Norm

ABGB §1097
ABGB §1435

Rechtssatz

Daß der Bestandnehmer gehofft hat, die Investitionen innerhalb der Vertragsdauer durch Führung des Geschäftes hereinbringen zu können, berechtigt ihn nicht dazu, bei vorzeitiger Räumung auf Grund eines Vergleiches nunmehr einen Teil dieser Investitionen vom Beklagten ersetzt zu verlangen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 72/56
    Entscheidungstext OGH 15.02.1956 3 Ob 72/56
    Veröff: RZ 1956,94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024783

Dokumentnummer

JJR_19560215_OGH0002_0030OB00072_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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