Norm
ABGB §43 CRechtssatz
Verwendung des Namens eines nach den gewerberechtlichen Vorschriften Berechtigten zur Führung eines Gastgewerbebetriebes durch einen nicht die erforderliche Eignung Besitzenden begründet für den Namensberechtigten keinen Schadenersatzanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0009381Dokumentnummer
JJR_19560222_OGH0002_0010OB00112_5600000_001