Norm
MG §21 Abs1 A3aRechtssatz
Gerichtliche Einwendungen dürfen auch gegen eine formlose mit Mängeln behaftete außergerichtliche Aufkündigung, ja selbst gegen eine wegen § 21 Abs 1 MG unzulässige außergerichtliche Aufkündigung nicht zurückgewiesen werden.Gerichtliche Einwendungen dürfen auch gegen eine formlose mit Mängeln behaftete außergerichtliche Aufkündigung, ja selbst gegen eine wegen Paragraph 21, Absatz eins, MG unzulässige außergerichtliche Aufkündigung nicht zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044832Dokumentnummer
JJR_19560229_OGH0002_0030OB00059_5600000_002