RS OGH 1956/3/21 7Ob128/56

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Veröffentlicht am 21.03.1956
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Norm

ABGB §698
ABGB §879

Rechtssatz

Da das Gesetz einen rechtsgültigen Verzicht auf das Erbrecht und damit auch auf die Pflichtteile ( § 767 ABGB ) auch um Nachteil der Nachkommen ausdrücklich vorsieht, kann die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung nicht daraus gefolgert werden, daß sie gegen die Erb- oder Pflichtteilsrechte einer der Vertragsschließenden oder seiner Nachkommen verstoße.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 128/56
    Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 128/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015338

Dokumentnummer

JJR_19560321_OGH0002_0070OB00128_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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