RS OGH 1956/3/21 2Ob82/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1956
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Norm

ABGB §364c
AußStrG §165
AußStrG §178
  1. ABGB § 364c heute
  2. ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  3. ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Über die Rechtsstellung des durch Ehevertrag aufgriffsberechtigten überlebenden Eheteiles. Die Einantwortung an den Testamentserben ist ohne Rücksicht auf das Aufgriffsrecht vorzunehmen. Der Aufgriffsberechtigte kann auf dem Rechtswege die Einwilligung des Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG erzwingen.Über die Rechtsstellung des durch Ehevertrag aufgriffsberechtigten überlebenden Eheteiles. Die Einantwortung an den Testamentserben ist ohne Rücksicht auf das Aufgriffsrecht vorzunehmen. Der Aufgriffsberechtigte kann auf dem Rechtswege die Einwilligung des Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung nach Paragraph 178, AußStrG erzwingen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 82/56
    Entscheidungstext OGH 21.03.1956 2 Ob 82/56
    EvBl 1956/167 S 319 = RZ 1956/124

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0008339

Dokumentnummer

JJR_19560321_OGH0002_0020OB00082_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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