RS OGH 1956/3/21 7Ob94/56

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Veröffentlicht am 21.03.1956
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Norm

ABGB §91 B

Rechtssatz

Dem Rechte des Ehegatten, in seiner Eigenschaft als Hauptmieter über die Wohnung zu verfügen, steht die Überlassung der Wohnung an seine Ehegattin gegenüber, eine Verfügung familienrechtlichen Inhaltes, die solange sie aufrecht ist, eine direkte Entfernung der Personen, die sich mit Zustimmung der Ehegattin in der Wohnung befinden, durch den Ehegatten verbietet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 94/56
    Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 94/56
    Veröff: EvBl 1956/348 S 610 = ImmZ 1957,74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047050

Dokumentnummer

JJR_19560321_OGH0002_0070OB00094_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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