Norm
ABGB §91 BRechtssatz
Dem Rechte des Ehegatten, in seiner Eigenschaft als Hauptmieter über die Wohnung zu verfügen, steht die Überlassung der Wohnung an seine Ehegattin gegenüber, eine Verfügung familienrechtlichen Inhaltes, die solange sie aufrecht ist, eine direkte Entfernung der Personen, die sich mit Zustimmung der Ehegattin in der Wohnung befinden, durch den Ehegatten verbietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047050Dokumentnummer
JJR_19560321_OGH0002_0070OB00094_5600000_001