RS OGH 2020/6/26 1Ob167/56, 5Ob121/67, 5Ob78/69, 7Ob752/79, 10Ob91/15b, 3Ob246/19a

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Veröffentlicht am 21.03.1956
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Rechtssatz

Sachlich begründete Anzeigen oder Privatanklagen stellen sich als keine schwere Eheverfehlung dar. Werden aber Anzeigen und Privatanklagen nur aus feindlicher Einstellung oder Rachegefühl gemacht, dann liegt eine schwere Eheverfehlung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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