RS OGH 1956/3/21 1Ob103/56

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Veröffentlicht am 21.03.1956
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Norm

DevG §22 Abs1
ZPO §595 Z5 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Keine Verletzung von Vorschriften zwingenden Rechtes durch das Schiedsgericht, wenn es den Vertrag für gültig erklärt und nur eine nach dem DevG nichtige Nebenvereinbarung (die kein Essentiale des Vertrages darstellt) als unwirksam ausscheidet.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 103/56
    Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 103/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0045106

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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