Norm
ABGB §836 CRechtssatz
Die Minderheitseigentümer sind nicht berechtigt, die Abberufung des Mehrheitseigentümers als Verwalter zu begehren. Ein Nichtstun ( Verfallenlassen der Wirtschaft ) ist keine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015732Dokumentnummer
JJR_19560411_OGH0002_0010OB00057_5600000_001