Norm
ABGB §833 B3Rechtssatz
Bei der Prüfung der Eigenbedarfsfrage auf Seite eines Miteigentümers muß der gesamte den Miteigentümern in ihrem Haus zur Verfügung stehende Wohnraum ohne Rücksicht auf eine zwischen ihnen vereinbarte Benützungsregelung in Betracht gezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023782Dokumentnummer
JJR_19560418_OGH0002_0070OB00164_5600000_001