Norm
EO §355 Abs1 XRechtssatz
Exekution zur Durchsetzung des Verbotes, die Hausmauer (durch Tennisspieler) zu bespielen. Auslegung dieses Verbotes dahin, daß nicht nur der Verpflichtete als Eigentümer des Tennisplatzes, sondern auch alle von auf seinem Platze spielenden Personen die Hausmauer des Betreibenden nicht bespielen dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0004803Dokumentnummer
JJR_19560509_OGH0002_0010OB00218_5600000_001