Norm
ABGB §1116 DRechtssatz
In der Vereinbarung über die Abtretung eines Mietrechtes an den Untermieter ist auch ein Kündigungsverzicht zu erblicken, der wirksam bleibt, auch wenn eine Mietrechtübertragung (zB wegen mangelnder Bezahlung des Ablösebetrages) unterbleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025783Dokumentnummer
JJR_19560515_OGH0002_0030OB00236_5600000_001