Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Schadenersatzpflicht eines Bauunternehmers, der einen Wiederaufbau mit Mitteln des Wiederaufbaufonds durchführt und für die Bauherrschaft alle diesbezüglichen Eingaben etc übernimmt, wenn infolge verspäteten Beginnes und verspäteter Einreichung eines Gesuches um Fristverlängerung durch den Bauunternehmer der Fonds einen Abstrich des bewilligten Darlehens macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0019508Dokumentnummer
JJR_19560515_OGH0002_0030OB00218_5600000_001