RS OGH 1956/5/16 7Ob399/55

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Veröffentlicht am 16.05.1956
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Rechtssatz

Begehren auf Zahlung des jeweiligen angemessenen Benützungsentgeltes, wenn die Benützung ohne Rechtstitel erfolgt. Die Erhöhung kann schon von dem Tage an gefordert werden, an dem der Benützer von dem gerechtfertigten Begehren auf Erhöhung Kenntnis erhielt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 399/55
    Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 399/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038612

Dokumentnummer

JJR_19560516_OGH0002_0070OB00399_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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