Rechtssatz
Begehren auf Zahlung des jeweiligen angemessenen Benützungsentgeltes, wenn die Benützung ohne Rechtstitel erfolgt. Die Erhöhung kann schon von dem Tage an gefordert werden, an dem der Benützer von dem gerechtfertigten Begehren auf Erhöhung Kenntnis erhielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038612Dokumentnummer
JJR_19560516_OGH0002_0070OB00399_5500000_001