RS OGH 2020/2/27 2Ob288/56, 2Ob214/19p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1956
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Rechtssatz

Ein beim Aussteigen aus dem Eisenbahnzug erfolgter Unfall ist ein Betriebsunfall.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0058170

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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