Norm
ABGB §796Rechtssatz
Anspruchsbescheinigung auf Grund der Bestimmung des § 796 ABGB, da die Ehe der Antragstellerin mit dem Erblasser dem Bande nach nicht getrennt war und der mangelnde anständige Unterhalt weder durch einen gesetzlichen Erbteil noch eine für den Fall des Überlebens bedungene oder letztwillig zugewendete Versorgung gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015448Dokumentnummer
JJR_19560523_OGH0002_0070OB00201_5600000_001