RS OGH 1956/5/23 7Ob201/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1956
beobachten
merken

Norm

ABGB §796
ABGB §812

Rechtssatz

Anspruchsbescheinigung auf Grund der Bestimmung des § 796 ABGB, da die Ehe der Antragstellerin mit dem Erblasser dem Bande nach nicht getrennt war und der mangelnde anständige Unterhalt weder durch einen gesetzlichen Erbteil noch eine für den Fall des Überlebens bedungene oder letztwillig zugewendete Versorgung gedeckt ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 201/56
    Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 201/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015448

Dokumentnummer

JJR_19560523_OGH0002_0070OB00201_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten