RS OGH 1956/5/26 Rkv28/56

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Veröffentlicht am 26.05.1956
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Norm

ABGB §367 C
3. RStG §4 Abs1

Rechtssatz

Beim Erwerb vom befugten Gewerbsmann schadet es dem Erwerber nicht, wenn er von dieser Befugnis keine Kenntnis hat, es nützt ihm aber auch nichts, wenn er annimmt, sein Gewährsmann sei ein befugter Gewerbsmann, wenn dieser es nicht ist.

Entscheidungstexte

  • Rkv 28/56
    Entscheidungstext OGH 26.05.1956 Rkv 28/56
    EvBl 1956/252 S 468

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0011980

Dokumentnummer

JJR_19560526_OGH0002_000RKV00028_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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