Norm
MG §41Rechtssatz
Durch die vereinbarungsgemäß erfolgte Verlängerung der Räumungsfrist werden die Fristen der §§ 575 Abs 3 ZPO und 41 MG um die im Vergleich angeführte Zeit verlängert.Durch die vereinbarungsgemäß erfolgte Verlängerung der Räumungsfrist werden die Fristen der Paragraphen 575, Absatz 3, ZPO und 41 MG um die im Vergleich angeführte Zeit verlängert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044943Dokumentnummer
JJR_19560606_OGH0002_0030OB00286_5600000_001