RS OGH 2011/8/25 2Ob353/56, 5Ob4/91, 5Ob58/11g

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Veröffentlicht am 13.06.1956
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Norm

GBG §96

Rechtssatz

Wenn der Antrag auf bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechtes in Ansehung einer oder mehrerer der im Antrag bezeichneten Pfandliegenschaften nicht bewilligt werden kann, steht der Bewilligung der Einverleibung des Simultanpfandrechtes an den übrigen Liegenschaften oder des Singularpfandrechtes an der einzigen verbliebenen Liegenschaft nichts im Wege. (Bartsch, GBG 1933,309).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0060659

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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