Norm
ABGB §961Rechtssatz
Ein Autohändler in Wien darf einen ihm im Rahmen eines Verkaufsauftrages zu Ausstellungszwecken und Vorführungszwecken übergebenen Personenkraftwagen zu Fahrten in die Provinz nur mit ausdrücklicher Zustimmung seines Auftraggebers verwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024547Dokumentnummer
JJR_19560615_OGH0002_0020OB00295_5600000_001