Rechtssatz
Wenn der Eigentümer eines Autos dieses einem Händler zum Verkauf übergibt, der Händler aber das Auto monatelang selbst benützt und schließlich als unverkäuflich zurückstellt, kann der Eigentümer ein über den Abnützungsersatz hinausgehendes Benützungsentgelt (unter dem Gesichtspunkt der "angewandten Geschäftsführung", Ehrenzweig Obligationenerecht S 716) nicht verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025195Dokumentnummer
JJR_19560615_OGH0002_0020OB00295_5600000_002