Norm
StPO §118 Abs2Rechtssatz
Unterlassung der Beziehung eines zweiten Sachverständigen bei schwieriger Begutachtung trotz Antrages der Verteidigung kann den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 4 StPO darstellen (Feststellung der Angemessenheit des Pachtzinses). Unterlassung einer Anfrage an ausländische Firma, ob österreichisches Unternehmen als deutsches oder ausländisches Eigentum anzusehen ist.Unterlassung der Beziehung eines zweiten Sachverständigen bei schwieriger Begutachtung trotz Antrages der Verteidigung kann den Nichtigkeitsgrund nach Paragraph 281, Ziffer 4, StPO darstellen (Feststellung der Angemessenheit des Pachtzinses). Unterlassung einer Anfrage an ausländische Firma, ob österreichisches Unternehmen als deutsches oder ausländisches Eigentum anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0098063Dokumentnummer
JJR_19560622_OGH0002_0050OS01128_5400000_003